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Zustand Wohnung bei Übergabe

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Die Angaben zum Mietvertrag sind also nicht rechtsverbindlich. Wir erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Wenn dir hier etwas zu deinem Mietvertrag auffällt, solltet du den Sachverhalt auf jeden Fall mit deinem Rechtsberater klären.

Grundsätzlich gilt (sofern nichts anderes besprochen wurde): die Wohnung wird vom Mieter in dem Zustand übergeben, in dem er diese übernommen hat. Eine Endrenovierung der Wohnung darf vom Mieter aber nicht unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Renovierung und vom Wohnungszustand verlangt werden. (BGH, Az. VIII ZR 316/06) Auch starre Fristen für Schönheitsreparaturen sind in der Regel nicht erlaubt. (BGH AZ: VIII, ZR 361/03)
(Im Zweifel solltest du dich hier aber auf jeden Fall vom Profi oder dem Mieterbund beraten lassen) Probleme mit Ver- und Nachmieter und mit der Kaution lassen sich oft vermeiden. Stell dir vor der Übergabe einfach folgende Fragen:

  • Ist die Wohnung wirklich leer?
  • Ist die Wohnung sauber (besenrein)?
  • Sind von dir verursachte Schäden repariert?
  • Sind alle Nägel, Schrauben entfernt und die Dübellöcher ausgebessert?

Vor der Übergabe solltest Du nochmal durch die Wohnung gehen und objektiv prüfen ob dir etwas auffällt.

Der Zustand der Wohnung sollte bei der Übergabe gründlich dokumentiert werden. Am besten mit unbeteiligten Zeugen (Übergabeprotokoll). Nervige Diskussionen um die Mietkaution am Ende der Mietzeit lassen sich für beide Parteien dadurch oft vermeiden.

Tipp: Am besten sollten Wohnungszustand und festgestellte Makel mit Fotos dokumentiert werden. Schönheitsreparaturen sind z.B.:

  • Tapezieren von Decken und Wänden
  • Anstreichen/Weißen von Decken und Wänden
  • Heizkörper, Türen und Fenster im Inneren der Wohnung streichen

Prüfe in deinem Mietvertrag, ob du Schönheitsreparaturen durchführen musst (ob diese wirksam vereinbart sind)

Tipp: Regelungen zu Renovierungsfristen im Mietvertrag sind nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig. (z.B. Renovierungen dürfen nicht zu oft, nicht in zu großem Umfang und nicht mit starrem zeitlichen Fristenplan gefordert werden.) (Im Zweifel solltest du dich hier aber auf jeden Fall vom Profi beraten lassen)