Haftpflichtversicherung:
Viele Vermieter verlangen von ihren Mietern eine Haftpflichtversicherung, falls dem Mieter etwas im Zusammenhang mit der Wohnung passiert.
Nach §823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Also auch wenn dir als Mieter etwas mit der Mietwohnung passiert. Grundprinzip der Haftpflichtversicherung ist, dass sie die gesetzliche Haftung für dich übernimmt. Du darfst den Schaden natürlich nicht vorsätzlich verursacht haben. Achte beim Abschluss des Versicherungsvertrages gut auf das sog. Kleingedruckte, also unter welchen Voraussetzungen ein Schaden von der Versicherung übernommen wird.
Tipps:
- Achte auf eine ausreichende Deckungssumme/Haftsumme: lieber etwas höher als zu niedrig.
- Achte darauf, dass deine Kinder und dein Lebenspartner mitversichert sind. (Wenn Kinder „deliktunfähige Kinder“ etwas kaputt machen, zahlt die Versicherung normalerweise nur, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.)
- Die Haftpflichtversicherung erstattet normalerweise nur den Zeitwert von beschädigten Gegenständen. Es kann also, wenn man die Wahl hat, vorteilhaft sein, einen Schaden von der Hausratversicherung begleichen zu lassen. Hier wird normalerweise der Neuwert erstattet. (Lass dich hier am besten beraten!)




